Erfolgsrechnung | Einwohnergemeinde

Kommentar zur Erfolgsrechnung 2026 nach Aufgabenbereichen und Kostenarten

Auf das Jahr 2026 ergeben sich Veränderungen in der Rechnungslegung. Dies aufgrund optimierter Ressort- und Aufgabenverteilung im Gemeinderat. Details dazu können Sie auf der nächsten Seite entnehmen.

Die Abweichungen in den einzelnen Aufgabenbereichen gegenüber dem Vorjahr werden im entsprechenden Bereich auf den folgenden Seiten erläutert.

In der Folge begründen wir die grössten Abweichungen zum Budget 2025 bei einzelnen Sachgruppen (Kostenarten).

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Der Personalaufwand ist im Vergleich zum Budget 2025 rund CHF 580'000 höher. Diese Erhöhung ist ausschliesslich auf höhere Lohnkosten im Bereich Bildung zurückzuführen. Die Erhöhung beträgt 3.9 %. Die strukturellen Lohnanpassungen sind Teil eines Gesamtpakets durch den Kanton Luzern, welches den Lehrberuf attraktiver machen und dem Fachkräftemangel an den Luzerner Schulen entgegenwirken soll. Beim Gemeindepersonal wird eine Lohnanpassung von 1 % budgetiert, ebenso für das das Betagtenzentrum Dösselen. Hier sollten 2026 aufgrund von Personaleinsparungen CHF 200'000 weniger Lohnkosten anfallen. 

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Für den Sach- und übrigen Betriebsaufwand müssen im Vergleich zum Budget 2025 CHF 77'000 weniger budgetiert werden. Dies ist die Folge von verschiedenen Sparmassnahmen. 

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Die Abschreibungen nehmen im Vergleich zum Budget 2025 rund CHF 106'000 ab. Die Erdbetonanlage im Kieswerk wird 2025 vollständig abgeschrieben und entlastet das Budget um CHF 164'000. Das Betagtenzentrum Dösselen budgetiert für 2026 rund CHF 150'000 weniger Abschreibungen. Die Mehrabschreibungen in verschiedenen Bereichen sind auf im 2025 getätigte Investitionen zurückzuführen, die im 2026 erstmals abgeschrieben werden.

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Der Transferaufwand umfasst z. B. die Ablieferung des Kieswerks an die Gemeinde in Höhe von 1.8 Mio. CHF. Gegenüber dem Budget 2025 sind das 500'000 CHF weniger Ablieferung. Der Beitrag in den Finanzausgleich beträgt für 2026 rund 300.000 CHF weniger gegenüber dem Vorjahresbudget. Die Zahlungen an den Kanton Luzern für Ergänzungsleistungen, Prämienverbilligung, Sonderschulung oder Invalidenheime liegen gegenüber dem Budget 2025 um etwa 150'000 CHF höher.

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Seit der Jahresrechnung 2020 werden die Kosten der Schulliegenschaften auf die verschiedenen Schulstufen und die Vereine umgelegt. Die allgemeine Verwaltung wird den Aufgabenbereichen belastet. Auch die kalkulatorischen Zinsen werden auf verschiedene Bereiche umgelegt. Damit sollen die Kosten der erbrachten Leistungen verursachergerecht verteilt werden.