Aufgabenbereich 40 | Soziales und Gesundheit
40 Soziales und Gesundheit
Leistungsauftrag
Das Ressort Gesundheit und Soziales stellt ein zeitgemässes Angebot der stationären und ambulanten Gesundheitsversorgung und damit zusammenhängend die Restfinanzierung sicher. Es koordiniert und beaufsichtigt die Leistungen der ausgelagerten Einheiten in den Bereichen Kindes- und Erwachsenenschutz, Sozialberatung, Sozial- und Alimentenhilfe. Der Bereich Gesundheit und Soziales dient zudem als Anlaufstelle für die Anliegen der Bevölkerung in Familien- und Altersfragen, ist zuständig für die Themen Integration, frühe Förderung und Kinderbetreuung und steht Menschen in herausfordernden Lebenssituationen beratend zur Seite.
Bezug zur Strategie und zum Legislaturprogramm
Die Gemeinde setzt sich für die Anliegen und Bedürfnisse aller Generationen ein. Sie fördert den gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Bevölkerung und trägt zur sozialen Sicherheit des Einzelnen bei. Alle Generationen und Bevölkerungsgruppen sollen durch gezielte Angebote und der Bereitstellung von Informationen gestärkt werden. Im Hinblick auf die Bevölkerungsentwicklung der kommenden Jahre werden insbesondere im Bereich Alter strategische Weichen gestellt werden müssen. Wo sinnvoll, wird die regionale Zusammenarbeit aktiv gesucht oder weiter gepflegt.
Lagebeurteilung
Die Gesundheitsversorgung und die Sozialfürsorge sind gewährleistet. Die Bereiche Kinder- und Erwachsenenschutz, Sozialberatung, Alimentenhilfe, familienergänzende Kinderbetreuung und ambulante Krankenpflege werden durch externe Fachstellen ausgeübt und funktionieren gut. Die stationäre Langzeitpflege ist im Betagtenzentrum Dösselen BZD in hoher Qualität sichergestellt, wie auch das Wohnangebot mit Dienstleistungen in der Residenz Zielacher. Mit den geplanten Wohnungen mit Pflegedienstleistung im «Haus der vier Jahrezeiten» im BZD soll der Pflegebedarf der stark zunehmenden älteren Generationen mittelfristig gesichert werden. Angestrebt wird zudem eine bessere Vernetzung der verschiedenen Akteure im Bereich Alter.
Der Anteil Personen mit Anspruch auf Sozialhilfe ist seit Jahren auf einem vergleichsweise tiefen Niveau stabil. Eine wirksame Entlastung in der familienergänzenden Betreuung von Kindern im Vorschulalter sind die einkommensabhängigen Betreuungsgutscheine. Der Aufwand ist im langjährigen Vergleich stabil. Aktuell nicht absehbar sind die finanziellen Auswirkungen der Gesetzesänderung, die im November 2025 zur Abstimmung kommt und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf stärken möchte.
Erläuterungen zu den Finanzen
Die Kosten im Ressort Gesundheit und Soziales sind seit Jahren steigend. Der grösste Teil der Ausgaben sind an gesetzliche Vorgaben gebunden, bei denen der Kanton Luzern einen Pro-Kopf-Beitrag berechnet. So steigen zum Beispiel auch die Ausgaben für die Ergänzungsleistungen und die individuelle Prämienverbilligung. Dies sind zwei wichtige, ausgleichende sozialpolitische Instrumente. Die Restkosten in der ambulanten und stationären Pflege, die von den Gemeinden übernommen werden, steigen mit der grösseren Nachfrage nach Pflegedienstleistungen. Auch im Bereich Kindes- und Erwachsenenschutz KESB wird mit leicht höheren Kosten gerechnet.


