Aufgaben- und Finanzplan
Aufgaben- und Finanzplan (AFP) 2026-2029
Eingabe Einflussfaktoren / Plangrössen
| Budget | Finanzplanjahre | |||||
| 2025 | 2026 | 2027 | 2028 | 2029 | ||
| Veränderung Personalaufwand | 1.0% | 1.0% | 1.0% | 1.0% | 1.0% | |
| Teuerung Sach- und Betriebsaufwand | 1.0% | 1.0% | 1.0% | 1.0% | 1.0% | |
| Steuerfuss | 1.4 | 1.4 | 1.4 | 1.4 | 1.4 | |
| Wachstum der durchschnittlichen Steuerkraft natürliche Personen | 1.0% | 2.0% | 2.0% | 2.0% | 2.0% | |
| Wachstum der durchschnittlichen Steuerkraft juristische Personen | 0.5% | 2.0% | 2.0% | 2.0% | 2.0% | |
| Wachstum der ständigen Wohnbevölkerung | 0.5% | 0.5% | 0.5% | 0.5% | 0.5% | |
| Ständige Wohnbevölkerung Ende Jahr | 3’798 | 3’817 | 3’836 | 3’855 | 3’874 | |
| Zinssätze für Neukredite | 1.5% | 0.5% | 0.5% | 0.5% | 0.5% |
Eine wesentliche Einflussgrösse für den Finanzplan ist die jährliche Ablieferung des Kieswerkes an die Gemeinde. In der Vergangenheit und bis und mit Budget 2025 wurde immer mit einer geplanten Ablieferung von CHF 2.3 Mio. gerechnet. Die Vergangenheit hat aber gezeigt, dass die wirtschaftliche Lestungsfähigkeit des Kieswerkes bei einem Ertragsüberschuss von rund CHF 1.5 Mio. liegt. Für das Budget 2026 und die Planjahre 2027 bis 2029 rechnen wir mit CHF 1.8 Mio. Ablieferung.
Per 31.12.2024 verfügt das Kieswerk über Reserven (Eigenkapital) von rund CHF 13.1 Mio. Daraus können die Ablieferungen längerfristig sichergestellt werden.
Geplant ist, dass das Betagtenzentrum Dösselen in eine gemeinnützige Aktiengesellschaft überführt werden soll, Für das Jahr 2027 sind noch kleinere Investitionen im Finanzplan berücksichtigt. Noch nicht berücksichtigt sind die möglichen zukünftigen Investitionen in die Sportanlagen Weierhus.
Auch in den Planjahren 2027 bis 2029 ist mit Kostenerhöhungen in den Bereichen Bildung und Gesundheit & Soziales zu rechnen. Diese wurden im Finanzplan berücksichtigt.
Die Auswirkungen der Steuergesetzrevision, der Revision des Finanzausgleichsgesetzes und der Verteilung der OECD-Gelder wurden in den Planjahren 2027 bis 2029 aufgrund den neuesten Informationen berücksichtigt. Die Mehreinnahmen durch die OECD-Gelder und Minderkosten beim Finanzausgleich verbessern die Resultate der Planjahre. Die finanziellen Auswirkungen der Abschaffung des Eigenmietwertes sind zum heutigen Zeitpunkt schwierig vorauszusehen. Die Gesetzesänderung tritt aber frühestens ab 1. Januar 2028 in Kraft.

